Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf wesentliche Fragen.
Ist die Stiftung fördernd oder operativ?
Unsere Stiftung ist operativ und fördernd tätig. Das heisst, dass wir sowohl eigene Projekte entwickeln als auch Projekte Dritter unterstützen, häufig gemeinsam mit weiteren Partnern.
Welche Bereiche werden gefördert?
Unsere Stiftungsarbeit konzentriert sich auf die Bereiche Bildung, Gesundheit, Kultur und Sport. Die Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen finden Sie unter „Fokus“.
Welche Zielgruppen werden gefördert?

Wir fördern Projekte, die das Potenzial von Menschen und die Gemeinschaft stärken. Weitere Angaben zu unseren Förderbereichen finden Sie unter „Fokus“.

In welchen Regionen werden Projekte gefördert?
Wir fördern und entwickeln ausschliesslich Projekte in der Schweiz, unter besonderer Berücksichtigung der Zentralschweiz.
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Wirkungspotenzial und dem operativen Bedarf des Projekts.
Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Sie können direkt über unser Online-Tool einen Förderantrag einreichen. Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt? Die Ansprechpartner:innen für den jeweiligen Bereich finden Sie unter „Fokus“.

Wer entscheidet über die Bewilligung von Förderanträgen?
Der Stiftungsrat der Beisheim Stiftung und die Geschäftsführung entscheiden auf Basis der eingereichten Unterlagen über die eingegangenen Anträge.
Nach welchen Kriterien wird eine Förderentscheidung getroffen?
Die rechtlichen und inhaltlichen Kriterien, nach denen wir über ein Projekt entscheiden, sind unter „Was wir fördern“ nachzulesen.
Welche Projekte oder welche Institutionen werden nicht gefördert?

Wir unterstützen ausschliesslich Projekte von gemeinnützigen Organisationen in der Schweiz, die zu unseren strategischen Schwerpunkten im jeweiligen Förderbereich passen.

Folgende Projekte können wir nicht fördern:

  • Projekte, bei denen die Fördersumme nicht vollumfänglich ins Projekt fliesst (z. B. Provisionszahlungen an externe Fundraiser)
  • Projekte, die einen überwiegend gewinnorientierten Hintergrund haben
  • Projekte, die eigentliche Kernaufgabe der öffentlichen Hand sind (Ausnahme: Anschubfinanzierungen bzw. Pilot/-Modellprojekte, die anschliessend an die öffentliche Hand übergeben werden)
  • Strukturelle Defizitdeckungen eines Betriebs der öffentlichen Hand
  • Öffentliche Projekte, die noch nicht durch Volksabstimmungen oder Parlamentsentscheide legitimiert sind
  • Schweizer Organisationen mit Projekten im Ausland
  • Tagungen und Kongresse (Ausnahme: Tagungen und Kongresse, die im Rahmen eines Projekts der Beisheim Stiftung ausgerichtet werden)
  • Jubiläumsfeiern oder sonstige Feiern (Ausnahme: Projekte im Kanton Zug)
  • Vergabe eines Preises (Ausnahme: Preise, die von der Beisheim Stiftung ausgeschrieben oder mitunterstützt werden)
  • Produktionen von Printprodukten (z.B. Bücher, Zeitschriften), Ton- und Filmträgern (z.B. Podcasts, CDs und Filme) sowie Einzelkunstwerke
  • Kampagnen
  • Vergabe von Darlehen, Bürgschaften und Stipendien
  • Einrichtung eines nicht zweckgebundenen Fonds, um eine Aktivität permanent zu fördern


Eine Übersicht unserer Förderkriterien finden Sie hier.

Was passiert nach der Förderzusage?
Nach der Bewilligung Ihres Antrags wird eine gemeinsame Projektvereinbarung erstellt, die die Grundlagen für die Zusammenarbeit festhält. Diese beinhaltet die Fördersumme, die Laufzeit, den Zahlungsplan sowie Meilensteine und gemeinsame Abstimmungsprozesse.
Welchen Stellenwert hat das Thema Wirkung?
Wirkungsorientierung zieht sich als roter Faden durch die Projekt- und Zusammenarbeit mit der Beisheim Stiftung: Von der Antragstellung über die Bewilligung und anschliessende Projektbegleitung bis zum Abschluss des Projekts. Eine wirkungsorientierte Arbeit hilft dabei, nicht nur etwas «richtig» zu tun, sondern auch «das Richtige» zu tun.
Wie werde ich im Bereich Wirkungsorientierung unterstützt?

Ihre Kontaktperson bei der Beisheim Stiftung steht Ihnen gerne für Fragen zum Thema zur Verfügung. Für Personen mit wenig Vorerfahrung bieten wir zudem kostenlos den Workshop «Projekte mit Wirkung» an.

In welchem Verhältnis stehen die Beisheim Stiftung Schweiz und die Beisheim Stiftung Deutschland?
Die Beisheim Stiftung Schweiz mit Sitz in Baar und die Beisheim Stiftung Deutschland mit Sitz in München sind rechtlich selbstständige Einheiten. Sie arbeiten unabhängig voneinander, stehen aber in engem Austausch. Gemeinsam führen sie das philanthropische Erbe von Otto Beisheim fort.
Woher stammt das Stiftungskapital?

Otto Beisheim hat sein Vermögen einer Schweizer und einer deutschen Stiftung, die auch seinen Namen tragen, vermacht. Das Vermögen hat Otto Beisheim sowohl in seiner Eigenschaft als Metro-Mitgründer ab 1964 als auch in späteren Jahren als Investor in Unternehmen geschaffen.

Beide Stiftungen verfügen über jeweils eigene Investmentgesellschaften, die ausschliesslich das eigene Vermögen verwalten.

Weitere Informationen zur Vermögensverwaltung finden Sie hier.

Logo der Beisheim Stiftung auf Glas